Bio-Siegel

Was ist ein Bio Siegel? Was bedeutet Bio? Welche Bio-Siegel gibt es? Was sind die Kriterien für Bio-Siegel? Wie werden die Siegel kontrolliert? Welche Marken sind wirklich Bio?

Wir klären Dich auf!

Was ist ein Bio Siegel?

Mit dem EU-Bio-Siegel werden Produkte und Lebensmittel gekennzeichnet, die nach den EU-Rechtsvorschriften für eine ökologisch betriebene Landwirtschaft produziert und kontrolliert wurden. Diese EU-weit gültigen Rechtsvorschriften garantieren einheitliche Standards für den ökologischen Landbau. Das Bio-Siegel steht somit für eine ökologische Produktion und artgerechte Haltung der Tiere.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Was sind Kriterien für Bio-Siegel?

Die Vergabe des EU-Bio-Siegels richtet sich nach den Richtlinien der EU für ökologischen Landbau, die in der EU-Öko-Verordnung festgeschrieben sind. Diese sehen unter anderem vor, dass:

  • Lebensmittel keine keine Farbstoffe, Geschmacksverstärker, künstliche oder naturidentische Aromen, Stabilisatoren oder synthetische Süßstoffe enthalten. 
  • Mindestens 95 Prozent der Grundzutaten aus Bio-Landwirtschaft stammen.
  • In der Tierhaltung beispielsweise die Anbindehaltung bei Rindern grundsätzlich verboten ist. Tiere haben zudem generell etwas mehr Platz als in der konventionellen Tierhaltung. 
  • Futtermittel fast ausschließlich ökologisch produziert werden
  • Tiere keine Antibiotika, Wachstums- oder Leistungshormone im Futter bekommen.
  • Keine Stickstoff-Dünger und chemische Pflanzenschutzmittel (Pestizide) eingesetzt werden würden. 
  • Waren keinesfalls mit Strahlen jeder Art zu behandeln oder aktiv Gentechnik eingesetzt wird.

Quelle: ndr.de

Es gibt allerdings auch noch ökologischere Siegel, als das EU-Bio-Siegel. Diese kommen von den deutschen Anbauverbänden, deren Kriterien für die Kennzeichnung deutlich über die der EU-Öko-Verordnung hinausgehen.

Welche Bio-Siegel gibt es?

Es gibt das staatliche Bio-Siegel. Das sechseckige Zeichen mit dem Schriftzug “Bio” steht dafür, dass die Kriterien der EG-Öko-Verordnung erfüllt werden. Das Siegel definiert Mindestkriterien und ist im Großen und Ganzen vertrauenswürdig.

Zu den Siegeln mit den strengsten Richtlinien gehören Demeter, Naturland, Bioland und Biopark.

Demeter-Richtlinen:

  • Gesamte Umstellung des Betriebs auf Demeter
  • Strikte Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln
  • Beschränkte Düngemenge
  • Weniger Geflügel und Schweine pro Hektar Fläche
  • Auslauf für Rinder und Weidegang so viel wie möglich
  • Die Enthornung von Rindern ist verboten, die Haltung enthornter oder genetisch hornloser Rinder (mit wenigen Ausnahmen) ist verboten
  • Auslauf für Legehennen
  • 100 % Bio-Futter, mindestens 50 % des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen oder von einer regionalen Kooperation
  • Verarbeitung: 21 Zusatzstoffe zulässig

Hier weitere Informationen zu den Richtlinien

Naturland-Kriterien:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio vorgeschrieben
  • Beschränkung der Düngemenge
  • Weniger Geflügel und Schweine pro Hektar Fläche
  • Weidegang für Milchvieh
  • Ständiger Auslauf für Legehennen
  • Tiertransporte: maximal 8 Stunden
  • Mindestens 50 % des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen
  • Verarbeitung: 22 Zusatzstoffe zulässig

Hier weitere Informationen zu den Richtlinien

Bioland-Richtlinien:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio ist vorgeschrieben
  • Beschränkung der Düngemenge
  • Weniger Geflügel und Schweine pro Hektar Fläche
  • Weidegang für Rinder
  • Ständiger Auslauf für Legehennen
  • Tiertransporte: maximal 4 Stunden und 200 km
  • 100 % Bio-Futter, mindestens 50 % des Futters muss vom eigenen Betrieb stammen oder von einer regionalen Kooperation
  • Verarbeitung: 22 Zusatzstoffe zulässig

Hier weitere Informationen zu Bioland-Richtlinien

Biopark-Richtlinien:

  • Gesamtbetriebsumstellung auf Bio vorgeschrieben
  • Gentechnik muss ausgeschlossen sein
  • Haltung, die den Tierarten gerecht wird
  • Weidegang für Nutztiere
  • Futter aus eigenem Betrieb stammen
  • Tierbesatz pro Hektar liegt bei maximal zwei Großvieheinheiten
  • Leistungsförderer und Futtermittel tierischer Herkunft, ausgenommen Milcherzeugnisse, sind verboten

Hier weitere Informationen zu Biopark-Richtlinien

Ähnliche Beiträge

Kommentar verfassen